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DIE AKTIVWOCHE. - FAQs

Die Aktivwochen können von allen Krankenkassen gefördert und bezuschusst werden, da alle Angebote durch die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ nach § 20 SGB V geprüft und zertifiziert und mit dem Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ versehen sind. 
Die Regelungen zur Zuschusshöhe sind in der jeweils geltenden Satzung der Krankenkasse geregelt. 
Weitere Informationen und eine Auflistung der Krankenkassen finden Sie hier.

Je nach Satzungsregelung der Krankenkasse werden die Kosten für das reine Gesundheitsprogramm für Erwachsene und für Kinder ab 6 Jahren (im Familienprogramm) voll übernommen oder bezuschusst. Sie zahlen nur den im Katalog/Internet ausgewiesenen Eigenanteil, der die Kosten für Unterkunft und Freizeitaktivitäten abdeckt (bei einem in diesem Katalog beispielhaft kalkulierten Kassenzuschuss von 200,- für Erwachsene und 150,- € für Kinder ab 6 Jahren (im Familienprogramm).

Wir kümmern uns um die Anforderung des Kassenzuschusses bei den teilnehmenden Krankenkassen. Sollte Ihre Krankenkasse kein teilnehmender Kooperationspartner sein und/oder nur einen geringeren Zuschuss zum Gesundheitsprogramm zur Verfügung stellen, so werden die verbleibenden Kosten durch den Aktivwochen-Ort bzw. –Unterkunft in Rechnung gestellt. Sie erhalten nach Beendigung der Aktivwoche eine Teilnahmebescheinigung zur möglichen Abrechnung Ihrer Präventionskosten mit der Krankenkasse. Wir empfehlen, sich im Vorfeld der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse hinsichtlich der Bezuschussung zu informieren. 

Ja, die im Katalog/Internet dargestellten Preise beinhalten ausschließlich Ihren Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Sie basieren auf einer angenommenen maximalen Zuschusshöhe durch Ihre Krankenkasse für das Gesundheitsprogramm von 200,- € (bzw. 150,- € für Kinder) – beim Katalogpreis/in Internet bereits in Abzug gebracht. Sollte die Zuschusshöhe Ihrer Krankenkasse davon abweichen bzw. Sie Ihr Präventionsbudget bereits (teilweise) ausgeschöpft haben, muss der Differenzbetrag zum Katalogpreis/im Internet hinzugerechnet werden. Die Kosten für An- und Rückreise (Auto, Bus, Bahn, Fähre etc.) trägt der Versicherte/der Teilnehmer, ebenso den Eigenanteil für Übernachtung und Verpflegung. Die Kosten für das Gesundheitsprogramm werden direkt zwischen Leistungspartner und Krankenkasse abgerechnet.

Ja, alle Aktivwochen-Angebote sind geprüft und zertifiziert durch die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ nach § 20 SGB V und versehen mit dem Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“. Sie können somit von allen gesetzlichen Krankenkassen gefördert und bezuschusst werden!

Ja, die Buchung ist auch als Selbstzahler möglich. Sie zahlen als Selbstzahler zusätzlich zum Katalogpreis/Internetpreis die Kosten für das Gesundheitsprogramm in Höhe von 200,- € selbst (Katalogpreis/Internetpreis + 200,- € für das Gesundheitsprogramm). Sie erhalten nach Beendigung der Aktivwoche eine Teilnahmebescheinigung zur möglichen Abrechnung Ihrer Präventionskosten mit der Krankenkasse.

Ihre Anreise zur Aktivwoche erfolgt i. d. R. am Sonntag und Ihre Abreise am folgenden Samstag. 
Das Aktivprogramm beginnt am Montag, endet am Freitag und umfasst täglich ca. 2-3 Einheiten. Sie erhalten vor Ihrer Anreise den genauen Ablaufplan inkl. weiterer Informationen zum Programm.   
Ein Musterprogrammablauf finden Sie hier (Ablaufplan)

Bei Reiserücktritt, Stornierung oder bei Umbuchung des gebuchten Aktivwoche-Programms können beim Veranstalter Bearbeitungsgebühren von 15,- € pro Buchung sowie evtl. nicht unerhebliche Stornierungskosten entstehen. Diese richten sich nach dem Reiserecht und sind vom Eingang der Rücktrittserklärung/Stornierung/Umbuchung abhängig, die schriftlich per Post, Fax (0214 35769-171) oder E-Mail (aktivwoche@gsm-gesund.de) bei uns einzureichen ist. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer speziellen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier!  

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis vier Wochen vor Beginn des Aktivwoche-Programms die Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht wurde. Wir werden Sie dann unverzüglich über die Nichtdurchführung und mögliche Alternativangebote informieren.

Bei den angebotenen Unterkünften der Aktivwochen handelt es sich um Kooperationspartner, mit denen wir ein abgestimmtes Kompaktangebot zusammengestellt haben. Daher können ausschließlich nur diese Unterkünfte berücksichtigt und gebucht werden.

In einigen Kurorten ist die Mitnahme von Haustieren möglich. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch bei Ihrer Anmeldung mit. Wir leiten sodann Ihre Anfrage an den Kurort weiter. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme der Haustiere zu den einzelnen Programmeinheiten nicht möglich ist. 

Alle Versicherten der angeschlossenen Krankenkassen sowie deren Angehörige, Partner und Freunde als Begleitung. Voraussetzung ist eine ausreichende körperliche Belastungsfähigkeit. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Arzt. Personen, die nicht bei einer der angeschlossenen Krankenkassen versichert sind, können an der Aktivwoche teilnehmen und zahlen entsprechend zusätzlich zum Katalogpreis/Internetpreis die Kosten für das Gesundheitsprogramm in Höhe von 200,- € selbst. Gegebenenfalls erstattet die andere Krankenkasse die Kosten für das Gesundheitsprogramm bzw. einen Teil davon. Fragen Sie doch einfach vorher bei Ihrer Krankenkasse nach. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Programmen liegt grundsätzlich bei 14 Jahren. Das Mindestalter für Kinder zur Teilnahme am Familienprogramm ist 6 Jahre, das Höchstalter 13 Jahre. Das „Best Ager“- Angebot gilt ab einem Alter von 60 Jahren. Begleitpersonen können auch ohne Programmteilnahme mit anreisen. Bitte erfragen Sie die Unterkunftspreise direkt beim Veranstalter.

Zahlungen sind ausschließlich an den Aktivwochen-Ort/das Hotel (Veranstalter) vorzunehmen. Zusätzliche Leistungen (z. B. Vollpension) müssen separat mit den Unterkunftsbetrieben abgerechnet werden. Unser Service ist für Sie kostenlos.

» Anmeldung über Krankenkasse

Bitte senden Sie den zum Download bereitgestellten Anmelde-Coupon ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen an Ihre Krankenkasse, die Ihren Antrag auf die leistungsrechtlichen Voraussetzungen prüft. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, sendet Ihre Krankenkasse (sofern diese Partner der Aktivwoche ist) die Anmeldung an den Gesundheitsservice, der sie an den Aktivwochen-Ort/-Hotel weiterleitet. Alternativ leiten Sie den ausgefüllten Antrag  mit der von der Krankenkasse bestätigten Zuschusshöhe bitte an den Gesundheitsservice weiter (E-Mail: info@gsm-gesund.de, Fax: 0214/35769-171; Gesundheitsservice Management GSM GmbH, Dönhoffstraße 27, 51373 Leverkusen), der sie an den Aktivwochen-Ort/-Hotel weiterleitet.

Die Reservierungsbestätigung erhalten Sie direkt vom Aktivwochen-Ort/-Hotel. 

Telefonische Vorreservierungen sind nicht möglich. 

» ONLINE -  Anmeldung

Bitte füllen Sie das Online Anmeldeformular komplett aus. Wenn sie die AGB akzeptiert haben und auf „Online Anmeldung erstellen“ klicken, sehen Sie noch einmal eine Übersicht der von Ihnen eingegebenen Daten. Klicken Sie dann auf „weiter“. Ihre Anmeldung wird dann an den Gesundheitsservice zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Der Gesundheitsservice kümmert sich um die Einforderung des Zuschusses bei der entsprechenden Krankenkasse, sofern diese Partner der Aktivwoche ist.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrer Anmeldung um eine verbindliche Buchungsanfrage handelt. Die endgültige Bestätigung Ihrer Buchung für Ihre gewählte Aktivwoche erhalten Sie direkt vom Aktivwochen-Ort / Hotel.

Sollte die Krankenkasse des Teilnehmers keinen oder nur einen geringeren Zuschuss zum Gesundheitsprogramm als 200 € / 150 € für Kinder zur Verfügung stellen, so werden die verbleibenden Kosten dem Teilnehmer durch den Aktivwochen-Ort/-Hotel in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer erhält nach Beendigung der Aktivwoche eine Teilnahmebescheinigung zur möglichen Abrechnung seiner Präventionskosten mit seiner Krankenkasse.

Es obliegt dem jeweiligen Teilnehmer sich im Vorfeld der Aktivwoche mit seiner Krankenkasse hinsichtlich der Bezuschussung zu informieren.

Der Gesundheitsservice übernimmt keine Haftung für mögliche Zuschüsse durch die Krankenkassen. 

» Datenweitergabe und wohnortnahe Maßnahmen

Der Teilnehmer erkennt die allgemeinen Bedingungen an. Er ist damit einverstanden, dass der Anmelde-Coupon mit seinen Daten an die Gesundheitsservice Management GSM GmbH der Betriebskrankenkassen bzw. an die Leistungsanbieter weitergeleitet wird. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Online Anmeldung, dass er aus beruflichen oder privaten Gründen (z. B. unregelmäßige Arbeitszeiten, hohe zeitliche familiäre Belastung) an mehrwöchigen wohnortnahen Maßnahmen zur Primärprävention nicht teilnehmen kann. Er hat zu beachten, dass ein Vertrag zwischen Teilnehmer und Aktivwochen-Ort/-Hotel entsteht.

ANMERKUNG:
Für alle im Jahr 2023 durchgeführten Aktivwochen - Maßnahmen gelten die bekannten Zuschüsse in Höhe von 160,-€ (Erwachsene) und 110,-€ (Kinder). Für das Katalogjahr 2024 und der damit verbunden Durchführung und Teilnahme an den Aktivwochen - Maßnahmen in 2024 gelten die neuen Zuschusshöhen von bis zu 200,-€ (Erwachsene) bzw. 150,-€ (Kinder). Weitere Informationen rund um die Zuschusshöhe erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Weitere Informationen zu den Programmen, Unterkünften sowie freien Terminen erhalten Sie unter

Service-Telefon: 0214 35769-0


Die Angaben in unserem Katalog wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch können Druck- und Rechenfehler auftreten, für die nicht gehaftet werden kann. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung.